Beratung von Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, im Rahmen der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Baden e.V. bei Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen/Versorgungsbezügen und daneben auch bei Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen und private Veräußerungsgeschäfte im Rahmen der beschr. Hilfeleistungen gem. § 4(11) StBerG.
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